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   OLG Brandenburg, 28.06.2006 - 10 WF 107/06   

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https://dejure.org/2006,7460
OLG Brandenburg, 28.06.2006 - 10 WF 107/06 (https://dejure.org/2006,7460)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2006 - 10 WF 107/06 (https://dejure.org/2006,7460)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 10 WF 107/06 (https://dejure.org/2006,7460)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Forderung von Unterhalt für die Vergangenheit; Erfüllung der Verzugsvoraussetzungen bei einer Zahlungsaufforderung durch das Jugendamt; Tätigwerden des Jugendamtes als Beistand des unterhaltsberechtigten Kindes; Anrechnung des vollen Kindergeldes ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 1613 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 74 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 286 Abs. 1; BGB § 1613 Abs. 1 Satz 1
    Kein Unterhalt für die Vergangenheit ohne Inverzugsetzung des Unterhaltsschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 75
  • FamRZ 2006, 1782
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2006 - 10 WF 107/06
    Auf Grund des Urteils des BGH vom 26.10.2005 - XII ZR 34/03 - (BGH, FamRZ 2006, 99 ff.) ist das staatliche Kindergeld in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes anzurechnen.

    Dabei ist unerheblich, welcher Elternteil hinsichtlich des Kindergeldes bezugsberechtigt ist, weil das volljährige Kind gegen diesen - vorbehaltlich eines eigenen Bezugsrechts nach § 74 Abs. 1 Satz 3 EStG - im Innenverhältnis einen Anspruch auf Auskehr oder Verrechnung mit erbrachten Naturalleistungen hat (BGH, FamRZ 2006, 99, 102).

  • BGH, 24.10.1984 - IVb ZR 43/83

    Berücksichtigung einer Nachzahlung aufgrund rückwirkender Bewilligung einer Rente

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2006 - 10 WF 107/06
    Eine Mahnung erfordert für ihre Wirksamkeit eine der Höhe nach bestimmte und eindeutige Leistungsaufforderung (BGH, FamRZ 1985, 155, 157; Wendl/Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 6, Rz. 117).
  • KG, 20.09.2004 - 19 WF 210/04

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2006 - 10 WF 107/06
    Allerdings kommt grundsätzlich eine Zahlungsaufforderung durch das Jugendamt, wenn es als Beistand und damit als gesetzlicher Vertreter tätig wird, in Betracht (vgl. KG, Beschluss vom 20.9.2004 - 19 WF 210/04 -, NJW-RR 2005, 155 f.).
  • OLG Celle, 14.03.2013 - 10 WF 76/13

    Inverzugsetzung für Kindesunterhalt nach Volljährigkeit durch das als "Beistand"

    Mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes entfällt jedoch zugleich auch die Ausübung der Sorge durch die Eltern, so daß mit Eintritt der Volljährigkeit eine Antragsmöglichkeit der Eltern auf eine Beistandschaft wegfällt und zugleich auch eine etwa bestehende Beistandschaft endet (vgl. i.E. auch OLG Karlsruhe, Beschluß vom 8. August 2000 - 2 WF 99/00 - JAmt 2001, 320 f. = OLGR Karlsruhe 2011, 150 = juris; OLG Brandenburg, Beschluß vom 28. Juni 2006 - 10 WF 107/06 - FamRZ 2006, 1782 f. = JAmt 2006, 519 f. = NJW-RR 2007, 75 f. = juris).
  • OLG Brandenburg, 06.11.2009 - 9 UF 108/09
    Wird allerdings - wie es hier der Fall ist - eine Ausbildungsvergütung erzielt, kommt die Berücksichtigung der insoweit entstehenden Kosten in Betracht, wenn diese die üblichen Kosten überschreiten (vgl. auch OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1782).
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